Barrierefreiheit ab Juni 2025

Wir prüfen, dokumentieren und liefern einen klaren Fahrplan

Ab Juni 2025 müssen Websites von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder zwei Millionen Euro Jahresumsatz WCAG 2.1 AA erfüllen. Wir prüfen Ihre Site systematisch und liefern ein Audit-Dokument mit Screenshots, Fehlerbeschreibungen und fertigen Code-Lösungen. Priorisiert sortiert – rechtlich kritische Punkte zuerst.

Das Dokument ist so geschrieben, dass jeder Webentwickler damit arbeiten kann – wir prüfen, Ihr Team setzt um. Keine Theorie, sondern konkrete technische Anweisungen. Jeder Punkt erklärt, was das Problem ist und wie es gelöst wird.

Positiver Nebeneffekt für SEO: Die technischen Anforderungen der WCAG überschneiden sich stark mit dem, was Suchmaschinen belohnen. Sauberer semantischer Code, optimierte Performance, strukturierte Inhalte – alles was Screen-Reader brauchen, liebt auch Google.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ab 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein – dazu gehören auch Websites und Online-Shops.

Technischer Standard ist die Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) basiert. Das bedeutet konkret: Screenreader-Kompatibilität, Keyboard-Navigation, ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, logische Überschriftenhierarchie.

Wir prüfen Ihre Website gegen diese Standards und dokumentieren, was geändert werden muss. Sie bekommen einen Bericht mit konkreten Anweisungen – Ihr Entwickler oder Ihre Agentur kann damit direkt arbeiten.

Die meisten Websites brauchen nur moderate Anpassungen. Wir zeigen Ihnen, welche das bei Ihnen sind.

Wen betrifft das BFSG konkret?

Betroffen sind:

  • E-Commerce: Webshops, Online-Bestellsysteme, Produktkataloge
  • Digitale Dienstleistungen: Kundenportale, Online-Banking, Buchungssysteme
  • Elektronische Kommunikation: Kontaktformulare, Live-Chats, Newsletter-Anmeldungen
  • Apps und mobile Anwendungen mit wirtschaftlichen Funktionen

Ausgenommen sind:

  • Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Reine Informationswebsites ohne Transaktionsfunktionen (aber: Kontaktformular = elektronische Kommunikation = betroffen)
  • Interne Systeme ohne Kundenkontakt

Grauzone: Sobald ein Kontaktformular, eine Terminbuchung oder ein Newsletter-Anmeldefeld existiert, gilt die Website als "elektronische Kommunikation" und fällt unter das BFSG. Die genaue Auslegung wird sich in der Rechtsprechung noch klären.

Unser Audit-Prozess

Automatische Scanner wie WAVE oder axe-core finden vielleicht 30% der Barrieren. Wir gehen weiter und testen, wie Ihre Website für Menschen mit echten Einschränkungen funktioniert.

Technische Basis-Analyse

Automatisierte Tests mit axe-core, WAVE und Google Lighthouse für erste Übersicht: HTML-Validität, Farbkontraste, Formular-Labels, Alternativtexte, Überschriftenhierarchie.

Echte Screenreader-Tests

Wie erleben blinde Nutzer Ihre Website? Wir testen mit NVDA (Windows), JAWS (professioneller Standard) und VoiceOver (Mac/iOS). Werden alle Inhalte vorgelesen? Ist die Reihenfolge logisch? Sind interaktive Elemente erkennbar?

Keyboard-Navigation

Funktioniert jede Funktion ohne Maus? Ist die Tab-Reihenfolge logisch? Ist der Fokus immer sichtbar? Können Dropdown-Menüs per Tastatur bedient werden?

ARIA & Dynamische Inhalte

Funktionieren Dropdowns, Modals, Tabs und Ajax-Updates für assistive Technologien? Werden Zustandsänderungen kommuniziert? Sind Live-Regionen korrekt implementiert?

Mobile Barrierefreiheit

Touch-Targets groß genug? Zoom funktioniert ohne Horizontalscrollen? Touch-Gesten haben Alternativen?

Priorisierter Maßnahmenkatalog

Keine 80-seitige Liste aller gefundenen Probleme, sondern: Priorisierung nach Dringlichkeit, konkrete Code-Beispiele für Entwickler, Aufwandsschätzung pro Maßnahme. Der Maßnahmenkatalog ist so konkret, dass jeder Entwickler—Ihre Agentur, Ihr Freelancer oder wir—die Umsetzung übernehmen kann.

Investitionsrahmen

Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl unterschiedlicher Seitentypen – nicht nach der Gesamtzahl Ihrer Seiten. Ein Blog mit 500 Artikeln im gleichen Layout bedeutet weniger Prüfaufwand als eine Website mit 10 komplett unterschiedlichen Seitenvorlagen. Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Website gemeinsam an und klären, welche Templates geprüft werden müssen.

Standard-Website bis 5 Templates ab 2.000€
Erweiterte Website 6–10 Templates ab 3.000€
Komplexe Site / Shop 11+ Templates individuell
Optional 500€

Nach-Implementierungs-Check

Prüfung nach Umsetzung durch Sie oder Ihre Agentur (gilt nicht für Online-Shops)

Optional nach Aufwand

Entwickler-Briefing

Wir erklären dem umsetzenden Team die Audit-Ergebnisse und beantworten technische Fragen

Wer profitiert von Ihrer Barrierefreiheit?

Von barrierefreien Websites profitieren nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen – sondern auch alle, die temporär oder situativ betroffen sind:

Seheinschränkungen

Screenreader, Vergrößerung, Kontraste, Farbenblindheit

Motorische Einschränkungen

Tastatur, Spracheingabe, Eyetracking statt Maus

Kognitive Einschränkungen

Klare Sprache, logische Struktur, keine Zeitlimits

Temporäre Einschränkungen

Gebrochener Arm, Augenentzündung, postoperativ

Situative Einschränkungen

Sonnenlicht, laute Umgebung, langsame Verbindung

Ältere Menschen

Nachlassende Sehkraft, weniger Mobilität

Häufige Fragen

Nein. Das BFSG fordert "verhältnismäßige" Barrierefreiheit. Was verhältnismäßig ist, wird sich in der Rechtsprechung klären. Unsere Empfehlung: Kritische Barrieren sofort beheben (Screenreader-Kompatibilität, Keyboard-Navigation, Kontraste). Nice-to-haves können schrittweise umgesetzt werden.

PDFs barrierefrei zu machen ist aufwendig. Unsere Empfehlung: Wichtige Inhalte direkt als HTML bereitstellen, PDFs nur als optionalen Download. Falls Sie regelmäßig PDFs veröffentlichen, zeigen wir Ihnen im Audit, wie Sie diese künftig selbst barrierefrei erstellen können – so bleiben Sie langfristig unabhängig.

Ja, mit dem Maßnahmenkatalog kann jeder Webentwickler arbeiten. Wir liefern konkrete Code-Beispiele. Bei Rückfragen Ihrer Agentur stehen wir gerne zur Verfügung – Beratungszeit rechnen wir nach Aufwand ab.

Die Erklärung ist vorgeschrieben, ersetzt aber nicht die technische Umsetzung. Sie dokumentiert den aktuellen Stand Ihrer Barrierefreiheit und zeigt geplante Verbesserungen auf – ein wichtiger Baustein, aber nicht das Ziel selbst.

Typische Projekte

Website barrierefrei machen BFSG-Pflicht erfüllen WCAG 2.1 Audit erstellen Screenreader-Tests durchführen Keyboard-Navigation prüfen Farbkontrast-Analyse Semantische HTML-Struktur prüfen Skip-Links einbauen Überschriften-Hierarchie prüfen Fokus-Zustände prüfen ARIA-Labels einbauen Alt-Texte optimieren Formulare barrierefrei machen

Audit-Umfang

  • WCAG 2.1 Level AA Prüfung
  • Automatisierte + manuelle Tests
  • Screen-Reader Kompatibilität
  • Keyboard-Navigation
  • Farbkontrast-Analyse
  • Mobile Accessibility

Test-Tools

  • NVDA (Windows)
  • JAWS
  • VoiceOver (Mac/iOS)
  • axe-core
  • WAVE
  • Google Lighthouse

Deliverables

  • Detaillierter Prüfbericht
  • Priorisierte Fehlerliste
  • Code-Beispiele & Fixes
  • Screenshot-Dokumentation
  • Quick-Win Empfehlungen
  • Umsetzungsfahrplan

Timeline

  • Erstgespräch: 15 Min
  • Audit: je nach Umfang
  • Bericht-Lieferung: PDF
  • Optional: Umsetzung
  • Optional: Nach-Implementierungs-Check