Wir prüfen, dokumentieren und liefern einen klaren Fahrplan
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Websites mit Bestell-, Buchungs- oder Kontaktfunktionen von Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über zwei Millionen Euro Jahresumsatz müssen WCAG 2.1 AA erfüllen. Seit September 2025 kontrolliert die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) die Einhaltung. Wir prüfen Ihre Site systematisch und liefern ein Audit-Dokument mit Screenshots, Fehlerbeschreibungen und fertigen Code-Lösungen. Priorisiert sortiert – rechtlich kritische Punkte zuerst.
Das Dokument ist so geschrieben, dass jeder Webentwickler damit arbeiten kann – wir prüfen, Ihr Team setzt um. Keine Theorie, sondern konkrete technische Anweisungen. Jeder Punkt erklärt, was das Problem ist und wie es gelöst wird.
Positiver Nebeneffekt für SEO: Die technischen Anforderungen der WCAG überschneiden sich stark mit dem, was Suchmaschinen belohnen. Sauberer semantischer Code, optimierte Performance, strukturierte Inhalte – alles was Screen-Reader brauchen, liebt auch Google.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein – dazu gehören auch Websites und Online-Shops.
Das ist keine Zukunftsmusik mehr: Seit September 2025 prüft die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg die Einhaltung. Verbraucher und Verbände können Verstöße direkt dort melden. Bei Verstößen drohen Anordnungen und Bußgelder bis 100.000 Euro – realistisch beginnt es aber mit einer Aufforderung zur Nachbesserung mit Frist.
Technischer Standard ist die Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) basiert. Das bedeutet konkret: Screenreader-Kompatibilität, Keyboard-Navigation, ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, logische Überschriftenhierarchie.
Wir prüfen Ihre Website gegen diese Standards und dokumentieren, was geändert werden muss. Sie bekommen einen Bericht mit konkreten Anweisungen – Ihr Entwickler oder Ihre Agentur kann damit direkt arbeiten.
Die meisten Websites brauchen nur moderate Anpassungen. Wir zeigen Ihnen, welche das bei Ihnen sind.
Grauzone: Sobald ein Kontaktformular, eine Terminbuchung oder ein Newsletter-Anmeldefeld existiert, gilt die Website als "elektronische Kommunikation" und fällt unter das BFSG. Die genaue Auslegung wird sich in der Rechtsprechung noch klären.
Automatische Scanner wie WAVE oder axe-core finden vielleicht 30% der Barrieren. Wir gehen weiter und testen, wie Ihre Website für Menschen mit echten Einschränkungen funktioniert.
Automatisierte Tests mit axe-core, WAVE und Google Lighthouse für erste Übersicht: HTML-Validität, Farbkontraste, Formular-Labels, Alternativtexte, Überschriftenhierarchie.
Wie erleben blinde Nutzer Ihre Website? Wir testen mit NVDA (Windows), JAWS (professioneller Standard) und VoiceOver (Mac/iOS). Werden alle Inhalte vorgelesen? Ist die Reihenfolge logisch? Sind interaktive Elemente erkennbar?
Funktioniert jede Funktion ohne Maus? Ist die Tab-Reihenfolge logisch? Ist der Fokus immer sichtbar? Können Dropdown-Menüs per Tastatur bedient werden?
Funktionieren Dropdowns, Modals, Tabs und Ajax-Updates für assistive Technologien? Werden Zustandsänderungen kommuniziert? Sind Live-Regionen korrekt implementiert?
Touch-Targets groß genug? Zoom funktioniert ohne Horizontalscrollen? Touch-Gesten haben Alternativen?
Keine 80-seitige Liste aller gefundenen Probleme, sondern: Priorisierung nach Dringlichkeit, konkrete Code-Beispiele für Entwickler, Aufwandsschätzung pro Maßnahme. Der Maßnahmenkatalog ist so konkret, dass jeder Entwickler—Ihre Agentur, Ihr Freelancer oder wir—die Umsetzung übernehmen kann.
Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl unterschiedlicher Seitentypen – nicht nach der Gesamtzahl Ihrer Seiten. Ein Blog mit 500 Artikeln im gleichen Layout bedeutet weniger Prüfaufwand als eine Website mit 10 komplett unterschiedlichen Seitenvorlagen. Im Erstgespräch schauen wir uns Ihre Website gemeinsam an und klären, welche Templates geprüft werden müssen.
Prüfung nach Umsetzung durch Sie oder Ihre Agentur (gilt nicht für Online-Shops)
Wir erklären dem umsetzenden Team die Audit-Ergebnisse und beantworten technische Fragen
Von barrierefreien Websites profitieren nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen – sondern auch alle, die temporär oder situativ betroffen sind:
Screenreader, Vergrößerung, Kontraste, Farbenblindheit
Tastatur, Spracheingabe, Eyetracking statt Maus
Klare Sprache, logische Struktur, keine Zeitlimits
Gebrochener Arm, Augenentzündung, postoperativ
Sonnenlicht, laute Umgebung, langsame Verbindung
Nachlassende Sehkraft, weniger Mobilität
Nein. Das BFSG fordert "verhältnismäßige" Barrierefreiheit. Was verhältnismäßig ist, wird sich in der Rechtsprechung klären. Unsere Empfehlung: Kritische Barrieren sofort beheben (Screenreader-Kompatibilität, Keyboard-Navigation, Kontraste). Nice-to-haves können schrittweise umgesetzt werden.
PDFs barrierefrei zu machen ist aufwendig. Unsere Empfehlung: Wichtige Inhalte direkt als HTML bereitstellen, PDFs nur als optionalen Download. Falls Sie regelmäßig PDFs veröffentlichen, zeigen wir Ihnen im Audit, wie Sie diese künftig selbst barrierefrei erstellen können – so bleiben Sie langfristig unabhängig.
Ja, mit dem Maßnahmenkatalog kann jeder Webentwickler arbeiten. Wir liefern konkrete Code-Beispiele. Bei Rückfragen Ihrer Agentur stehen wir gerne zur Verfügung – Beratungszeit rechnen wir nach Aufwand ab.
Die Erklärung ist vorgeschrieben, ersetzt aber nicht die technische Umsetzung. Sie dokumentiert den aktuellen Stand Ihrer Barrierefreiheit und zeigt geplante Verbesserungen auf – ein wichtiger Baustein, aber nicht das Ziel selbst.
Vielleicht nicht – und dann sagen wir Ihnen das auch. Eine reine Informationswebsite ohne Bestell-, Buchungs- oder Kontaktfunktionen fällt nicht unter das BFSG. Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ebenfalls ausgenommen. Haben Sie dagegen einen Shop, eine Terminbuchung oder ein Kundenportal, sind Sie betroffen. Was auf Sie zutrifft, klären wir im kostenlosen Erstgespräch – 15 Minuten, danach wissen Sie es.
Bei uns: ab 1.250 Euro für eine Standard-Website mit bis zu 5 Templates, ab 3.000 Euro für 6–10 Templates, komplexe Sites und Shops nach Aufwand. Im Preis enthalten sind der vollständige Prüfbericht mit Screenshots, Fehlerbeschreibungen und fertigen Code-Lösungen sowie Rückfragen während der Umsetzung. Das Erstgespräch kostet nichts. Zum Vergleich: Marktüblich sind für professionelle WCAG-Audits je nach Umfang etwa 1.000 bis 10.000 Euro.
Seit September 2025 kontrolliert die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg. Verbraucher und Verbände können Verstöße dort melden. Die Behörde fordert dann zur Nachbesserung auf – wer nicht reagiert, riskiert Anordnungen bis zur Einstellung der Dienstleistung und Bußgelder bis 100.000 Euro. Panik ist trotzdem der falsche Berater: Wer einen dokumentierten Plan zur Umsetzung vorweisen kann, steht in jedem Verfahren deutlich besser da. Genau das leistet der Audit-Bericht.
Vom Erstgespräch bis zum fertigen Bericht: in der Regel 5 bis 10 Werktage, je nach Umfang der Website. Der Bericht kommt als PDF, Rückfragen zur Umsetzung sind inklusive. Die Umsetzung selbst macht danach Ihr Team oder Ihre Agentur in eigenem Tempo – kritische Punkte zuerst, der Bericht ist entsprechend priorisiert.
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